Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Für die Jahre 2021 und 2023 gilt folgender Gebührensatz je m³: 2,08 €
Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Schmutzwassergebührensatzung.