Abwassergebühr Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. Grigat
Rathaus, Zimmer 307 // 3. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-150
Telefax: 04281 716-105
E-Mail:
Frau Kirsten Blank
Rathaus, Zimmer 301 // 3. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-153
Telefax: 04281 716-105
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

Für die Jahre 2021 und 2023 gilt folgender Gebührensatz je m³: 2,08 €

Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Schmutzwassergebührensatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zurück