Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Für die Jahre 2021 und 2023 gilt folgender Gebührensatz je m³: 2,08 €
Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Schmutzwassergebührensatzung.