Antrag auf Plakatierung im öffentlichen Raum

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Zeven
Herr N. Breden
Rathaus, Zimmer 121 // 1. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-165
Telefax: 04281 716-206
E-Mail:

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Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Gebiete der Mitglieds­gemeinden

  • Stadt Zeven mit den Ortsteilen Bademühlen, Badenstedt, Brauel, Brümmerhof, Brüttendorf, Oldendorf und Wistedt
  • Gemeinde Elsdorf mit den Ortsteilen Ehestorf, Frankenbostel, Hatzte, Rüspel und Volkensen
  • Gemeinde Gyhum mit den Ortsteilen Bockel, Hesedorf, Nartum und Wehldorf
  • Gemeinde Heeslingen mit den Ortsteilen Boitzen, Freyersen, Meinstedt, Sassenholz, Steddorf, Weertzen, Wense und Wiersdorf

Wenn öffentlicher Straßenraum innerhalb dieses Gebietes für einen Privatzweck benutzt werden soll, hier durch Plakate, ist die Erteilung einer sogenannten Sondernutzungs­erlaubnis erforderlich.

Bitte beantragen Sie die erforderliche Erlaubnis rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen bevor die Plakatierung beginnt. Widerrechtlich aufgestellte Werbetafeln werden kostenpflichtig entfernt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt pro Werbetafel bis Größe DIN A0 = 1,50 € wöchentlich.
Für größere Werbetafeln beträgt die Gebühr 3,00 € wöchentlich. 

Bearbeitungsdauer

mindestens 2 Wochen

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