Bauaktenarchiv

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Herr Louis Brandt
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Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-242
Telefax: 04281 716-129
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Frau Katja Hannemann
Rathaus, Zimmer 109 // 1. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
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Telefax: 04281 716-129
E-Mail:
Herr Jan-Dirk Dierssen
Gebäude Sparkasse (Bauamt), Zimmer 2.10 // 2. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-291
Telefax: 04281 716-129
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Bauherren und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die Baugenehmigung und die Bauvorlagen zu genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mindestens bis zum Abbruch oder zur Beseitigung der baulichen Anlagen aufzubewahren.
Zudem sind sie verpflichtet, die Unterlagen im Falle des Übergangs des Eigentums an die jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben.

Falls diese Unterlagen im Einzelfall nicht mehr vorliegen sollten und auch über die bisherigen Eigentümer nicht zu beschaffen sind, können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die Gewährung von Akteneinsicht bei der Bauaufsichtsbehörde oder die Anfertigung von Kopien aus den dort aufbewahrten Bauakten in Betracht kommen.

Von besonderem Interesse können Bauakten etwa sein, wenn jemand ein bebautes Grundstück erwerben und sich vergewissern möchte, dass für alle Gebäude die erforderlichen Baugenehmigungen vorliegen.
Auch wer ein bestehendes Gebäude umbauen möchte, findet in den Bauakten häufig wichtige Informationen für die weitere Planung (z.B. Nachweise der Standsicherheit).

An wen muss ich mich wenden?

Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Akteneinsicht wird aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur Eigentümern und deren Bevollmächtigten gewährt.
Ein Eigentumsnachweis und eine Kopie des Personalausweises des Eigentümers sowie des Bevollmächtigten ist vorzulegen.
Die Samtgemeinde Zeven ist bemüht, Ihrem Anliegen je nach personeller Verfügbarkeit so schnell wie möglich zu entsprechen.
Die Gewährung von Akteneinsicht oder die Anfertigung von Kopien sind kostenpflichtig und nach Terminabsprache möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Pro Kopie bis Format DIN A3 0,30 €

Aufwand für Verwaltungstätigkeiten je angefangene 15 Minuten 15 €

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