Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Bauherren und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die Baugenehmigung und die Bauvorlagen zu genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mindestens bis zum Abbruch oder zur Beseitigung der baulichen Anlagen aufzubewahren.
Zudem sind sie verpflichtet, die Unterlagen im Falle des Übergangs des Eigentums an die jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben.
Falls diese Unterlagen im Einzelfall nicht mehr vorliegen sollten und auch über die bisherigen Eigentümer nicht zu beschaffen sind, können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die Gewährung von Akteneinsicht bei der Bauaufsichtsbehörde oder die Anfertigung von Kopien aus den dort aufbewahrten Bauakten in Betracht kommen.
Von besonderem Interesse können Bauakten etwa sein, wenn jemand ein bebautes Grundstück erwerben und sich vergewissern möchte, dass für alle Gebäude die erforderlichen Baugenehmigungen vorliegen.
Auch wer ein bestehendes Gebäude umbauen möchte, findet in den Bauakten häufig wichtige Informationen für die weitere Planung (z.B. Nachweise der Standsicherheit).