Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen

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Am Markt 4
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Telefon: 04281 716-133
Telefax: 04281 716-135
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?
  • :15,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen. 

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