Brandschutz

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Marieke Behrens
Rathaus, Zimmer 217 // 2. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-229
Telefax: 04281 716-126
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Samtgemeinde Zeven unterhält 22 Freiwillige Ortswehren mit mehr als 800 aktiven Mitgliedern. Dabei nehmen die Schwerpunktwehr Zeven und die Stützpunktwehren Elsdorf, Gyhum und Heeslingen überörtliche Aufgaben war. Die Feuerwehren sind mit 36 Spezialfahrzeugen sowie mit moderneren Geräten zur Menschenrettung, technische Hilfeleistung bei Notsituationen und Brandbekämpfung ausgerüstet.

Der Gefahrengutzug des Landkreises Rotenburg (Wümme) wird unter anderem personell durch Feuerwehrmitglieder aus dem Bereich der Samtgemeinde Zeven gestellt.

Den Ortswehren Zeven, Heeslingen, Elsdorf und Hesedorf sind Jugendfeuerwehren für Jugendliche im Alter von 10 - 18 Jahren angegliedert. Des Weiteren sind den Ortswehren Zeven und Elsdorf Kinderfeuerwehren für Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren angegliedert.

Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Zeven

Leistungsbeschreibung

In Niedersachsen obliegen den zuständigen Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.

 

Voraussetzungen

Der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr kann als Mitglied angehören, wer

  • Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ist
  • für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet ist und
  • das 16., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat.
Welche Gebühren fallen an?

Entsprechend § 29 Niedersächsisches Brandschutzgesetz sind für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Zeven unter bestimmten Umständen Gebühren und Auslagen zu erheben.

 

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