Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr N. Breden
Rathaus, Zimmer 121 // 1. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-165
Telefax: 04281 716-206
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Osterfeuer
Ein allseits beliebter Termin ist das jährlich in vielen Ortschaften stattfindende Osterfeuer.
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Zwar ist das Abbrennen von Pflanzenabfällen grundsätzlich verboten, als Brauchtumsfeuer mit geselligem Beisammensein dürfen Osterfeuer jedoch nach Genehmigung durch die Städte oder (Samt-)Gemeinden abgebrannt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Bemerkungen

Das private Abbrennen von Pflanzenabfällen ist nicht zulässig. Wer seinen Abfall derart illegal entsorgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro und trägt die Kosten des ggf. angefallenen Feuerwehreinsatzes.

zurück