Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Ute Kießling
Rathaus, Zimmer 219 // 2. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-133
Telefax: 04281 716-135
E-Mail:
Frau S. Bluhm
Rathaus, Zimmer 218 // 2. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-134
Telefax: 04281 716-135
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.

Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.

Voraussetzungen
  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
  • keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :40,00 EUR
    Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
  • :100,00 EUR
    außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
  • Prüfung der Ehefähigkeit 50,00 €
  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligung 50,00 €
    zuzüglich je ausländisches Recht 40,00
  • erste Heiratsurkunde 15,00 €
  • jede weitere Heiratsurkunde 7,50 €
  • Stammbücher 10,00 € bis 30,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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