Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf.
Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die auch bei Hausschlachtungen zu erfolgen hat, unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. Gehegewild ist ebenfalls der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen. Bei Kaninchen können diese Untersuchungen unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen.
Um die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen zu können, bedarf es der Anmeldung der Schlachtung einige Tage vorher beim Veterinäramt.
Wer Tiere zum Zwecke der Schlachtung tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.