In dicht bebauten Gebieten und in Bereichen, wo eine Versickerung des Oberflächenwassers aufgrund der Untergrundverhältnisse nicht möglich ist, sind Regenwasserkanäle gebaut. Die Kanäle leiten das Regenwasser in Regenrückhaltebecken. Die Regenrückhaltebecken dienen dazu das Wasser zwischenzuspeichern und zeitversetzt in die Oberflächengewässer abzugeben. Dadurch soll ein schnelles Abfließen in die Bächen und Flüsse verhindert werden um Überflutungen in diesen Gewässern zu vermeiden. Beim Bau der Regenkanäle und Regenrückhaltebecken werden auch Starkregenereignisse berücksichtigt. Trotzdem ist es bei Unwettern möglich, dass die Systeme kurzfristig überlastet werden und die Wassermengen nicht sofort abgeführt werden können.
Hochwasserschutz
Ansprechpartner/in
Herr Uwe Albers | |
Gebäude Sparkasse (Bauamt), Zimmer 2.02 // 2. OG Am Markt 4 27404 Zeven Telefon: 04281 716-245 Telefax: 04281 716-129 E-Mail: uwe.albers@zeven.de |
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich ist.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die zuständige Stelle bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
An den großen Gewässern wie Elbe, Weser, Unteraller und teilweise auch an der Ems haben sich in Folge der historischen Entwicklung Deichverbände gebildet, die ihre Grundlage im Wasserverbandsgesetz und im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) haben.
Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich verboten. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Planungsgrundlagen
Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland werden auf der Grundlage von konzeptionellen Planungen sowie von Planungen der Verbände (Deichverbände, Wasser- und Bodenverbände) und Kommunen durchgeführt. Entsprechende Hochwasserschutzpläne liegen für die Erhöhung und Verstärkung der Deiche an der Elbe, der Mittelweser und der Unteraller vor. Diese bauen bereits auf den Empfehlungen der Umweltministerkonferenz für einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Hochwasserschutz auf.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der örtlichen Feuerwehr.
Ansprechpartner für Fragen des Hochwasserschutzes sind in Gebieten, in denen es Deichverbände gibt, die jeweiligen Vorstände oder Geschäftsführer dieser Verbände. Ansonsten stehen die jeweiligen Leiter des Geschäftsbereiches II in den Betriebsstellen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Das Land gewährt den Verbänden und Kommunen finanzielle Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auf der Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze. Zudem werden EU-Mittel (ELER und EFRE) bereitgestellt. Zuständig für die Aufnahme in die vorgenannten Förderprogramme ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).