Kommunale Ehrungen

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-0
Telefax: 04281 716-126
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­ze­ven.­de/
Mo. 08:30-12:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:30-12:30 Uhr 

Allgemeine Informationen

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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