Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
Ansprechpartner/in
Frau Ute Kießling | |
Rathaus, Zimmer 219 // 2. OG Am Markt 4 27404 Zeven Telefon: 04281 716-133 Telefax: 04281 716-135 E-Mail: standesamt@zeven.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
- :
Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung - :4,80 EUR
zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.