Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Ansprechpartner/in
Frau S. Bluhm | |
Rathaus, Zimmer 218 // 2. OG Am Markt 4 27404 Zeven Telefon: 04281 716-134 Telefax: 04281 716-135 E-Mail: standesamt@zeven.de |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- deutsche Sterbeurkunde
- gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
- :10,00 EUR
Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)
Was sollte ich noch wissen?
- Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz