Meldebestätigung Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. Pape
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau M. Garz
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau Merle Murken
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau Marina Martens
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau Simone Windler
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau Aileen Wolff
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).

zurück