Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. Pape
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau M. Garz
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau Merle Murken
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Am Markt 4
27404 Zeven
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Telefax: 04281 716-127
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Frau Marina Martens
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
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Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau Simone Windler
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
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Frau Aileen Wolff
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Am Markt 4
27404 Zeven
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Telefax: 04281 716-127
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Soll eine Melderegisterauskunft zur gewerblichen Nutzung erteilt werden, ist dies anzugeben. Diese Melderegisterauskunft ist zweckgebunden, eine Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor angegeben wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 12,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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