Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. Pape
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau M. Garz
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
E-Mail:
Frau Merle Murken
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Am Markt 4
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Telefax: 04281 716-127
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Frau Marina Martens
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Am Markt 4
27404 Zeven
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Telefax: 04281 716-127
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Frau Simone Windler
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Am Markt 4
27404 Zeven
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Telefax: 04281 716-127
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Frau Aileen Wolff
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Am Markt 4
27404 Zeven
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Telefax: 04281 716-127
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Allgemeine Informationen

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • An- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen

  • Vornamen und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • derzeitige Anschriften und
  • gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift

mitgeteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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