Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

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Frau S. Bluhm
Rathaus, Zimmer 218 // 2. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-134
Telefax: 04281 716-135
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Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

Allgemeine Informationen

Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Die Samtgemeinde Zeven ist Träger des städtischen Friedhofes Kirchhofsallee sowie der Friedhöfe in den Ortschaften Heeslingen, Nartum, Hesedorf, Wistedt, Badenstedt, Brauel, Sassenholz, Steddorf und Freyersen.
Die Bürger der Stadt bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben.


Die erworbenen Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.

Das Errichten oder Ändern eines Grabzeichens und der damit zusammenhängenden Anlagen ist vorher bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung i.M. 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.

Bei Fragen zum Erwerb bzw. zur Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen und zur Höhe der jeweiligen Gebühren wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Verfahrensablauf

Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 

Rechtsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzung

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