Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-0
Telefax: 04281 716-126
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­ze­ven.­de/
Mo. 08:30-12:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:30-12:30 Uhr 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

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