Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Zeven | |
Am Markt 4 27404 Zeven Telefon: 04281 716-0 Telefax: 04281 716-126 E-Mail: info@zeven.deHomepage: https://www.zeven.de/ | Mo. 08:30-12:30 Uhr Di. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Mi. 08:30-12:30 Uhr Do. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Fr. 08:30-12:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.