Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.
Ortsrecht
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Zeven | |
Am Markt 4 27404 Zeven Telefon: 04281 716-0 Telefax: 04281 716-126 E-Mail: info@zeven.deHomepage: https://www.zeven.de/ | Mo. 08:30-12:30 Uhr Di. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Mi. 08:30-12:30 Uhr Do. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Fr. 08:30-12:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.