Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau S. Bluhm
Rathaus, Zimmer 218 // 2. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-134
Telefax: 04281 716-135
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Berlin - Standesamt I VCard
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin, Stadt
Telefon: +49 3090269-5000
Telefax: +49 3090269-5245
Öffnungszeiten:


Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr


Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr


 

Teaser

Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.

Allgemeine Informationen

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden.

Mit der sogenannten Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag in das Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
  • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und eventuell ein Nachweis über deren Auflösung,
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/Nachweis des Sonderstatus 
Welche Gebühren fallen an?
  • :30,00 EUR
    Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Nachbeurkundung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Nachbeurkundung vorzunehmen.

zurück