Straßensperrung (Gemeindestraßen)

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Zeven
Herr N. Breden
Rathaus, Zimmer 121 // 1. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-165
Telefax: 04281 716-206
E-Mail:

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Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Gebiete der Mitglieds­gemeinden

  • Stadt Zeven mit den Ortsteilen Bademühlen, Badenstedt, Brauel, Brümmerhof, Brüttendorf, Oldendorf und Wistedt
  • Gemeinde Elsdorf mit den Ortsteilen Ehestorf, Frankenbostel, Hatzte, Rüspel und Volkensen
  • Gemeinde Gyhum mit den Ortsteilen Bockel, Hesedorf, Nartum und Wehldorf
  • Gemeinde Heeslingen mit den Ortsteilen Boitzen, Freyersen, Meinstedt, Sassenholz, Steddorf, Weertzen, Wense und Wiersdorf

Wenn öffentlicher Straßenraum innerhalb dieses Gebietes für einen anderen Zweck als für den Fahrzeugverkehr benutzt werden muss, weil eine Alternative nicht zur Verfügung steht, ist für eine Straßensperrung eine Erlaubnis erforderlich.

Für Gemeindestraßen wird diese Erlaubnis auf Antrag von der Samtgemeinde Zeven erteilt.
Für alle anderen Straßen ist die Erlaubnis beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, Postfach , 27356 Bremervörde zu beantragen.

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