Die Bescheinigung über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren, der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebern als Entscheidungshilfe. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie z.B. vorhandene Steuerrückstände oder Ihr Zahlungs- und Abgabeverhalten, im Zeitpunkt der Erteilung.
Für die Ausstellung der befristeten Bescheinigung (2 Jahre) muss ihr Wohnsitz oder der Sitz ihrer Firma in der Samtgemeinde Zeven sein.