Unbedenklichkeitsbescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Zeven
Frau Melanie Wischnewski
Rathaus, Zimmer 305 // 3. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-155
Telefax: 04281 716-105
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Bescheinigung über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren, der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebern als Entscheidungshilfe. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie z.B. vorhandene Steuerrückstände oder Ihr Zahlungs- und Abgabeverhalten, im Zeitpunkt der Erteilung.

Für die Ausstellung der befristeten Bescheinigung (2 Jahre) muss ihr Wohnsitz oder der Sitz ihrer Firma in der Samtgemeinde Zeven sein.

Verfahrensablauf
  • Es genügt ein formloser Antrag (schriftlich, persönlich oder telefonisch)
  • Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens / der Firmenbezeichnung, sowie der Anschrift
  • Es muss mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 15,00 € an. 

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