Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. Pape
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
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Frau M. Garz
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Am Markt 4
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Frau Merle Murken
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Am Markt 4
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Frau Marina Martens
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Am Markt 4
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Frau Simone Windler
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Am Markt 4
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Frau Aileen Wolff
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Am Markt 4
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Allgemeine Informationen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

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