Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Merle Murken
BürgerService Rathaus Zeven, Zimmer Foyer
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-261
Telefax: 04281 716-127
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Frau Aileen Wolff
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Allgemeine Informationen

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen
  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer
  • Bearbeitungsdauer:
    sofortige Bearbeitung
Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

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