Standesamt

Informationen zur Lebenslage

Das Standesamt begleitet Sie von der Geburt bis zum Sterbefall. Es registriert die Geburt, ist für die Eheschließung zuständig und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Desweiteren gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen" wie Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden etc.

DetailinformationenzuklappenAnzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung): Die Person,   -die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, -in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und -die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet...
DetailinformationenzuklappenAusstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich. Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen...
DetailinformationenzuklappenBeantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen. Mit...
DetailinformationenzuklappenBescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind. Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
DetailinformationenzuklappenEheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
-Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. -Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
DetailinformationenzuklappenVorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
-Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. -Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
DetailinformationenzuklappenEheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
DetailinformationenzuklappenVorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
-Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. -Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort. Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich. Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen,...
DetailinformationenzuklappenEheurkunde beantragen
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen...
DetailinformationenzuklappenEine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein. Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag...
DetailinformationenzuklappenErklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
Miteinander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten. Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus
DetailinformationenzuklappenFamilienname Änderung
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
DetailinformationenzuklappenGeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen. Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
DetailinformationenzuklappenGeburtenregister
Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet: - die Vor- und Familiennamen des Kindes, - Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes, - die Vor- und Familiennamen der Eltern - auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind...
DetailinformationenzuklappenGeburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenGeburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenGemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen...
DetailinformationenzuklappenHausgeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: -jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, -jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Erste Geburtsurkunde 15,00 € jede weitere Urkunde 7,50 €, (im gleichen Arbeitsgang)
DetailinformationenzuklappenHeirat anmelden
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe...
DetailinformationenzuklappenKirchenaustritt Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
DetailinformationenzuklappenLebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
DetailinformationenzuklappenLebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat. Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der...
DetailinformationenzuklappenMehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall. Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungswiese absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel,...
DetailinformationenzuklappenMehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
DetailinformationenzuklappenNamensrechtliche Erklärung
Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen: Bei Ehegatten: -nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland -Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner -Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe Bei Kindern: -Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils -Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann ...
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
DetailinformationenzuklappenSterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Nur hier ist auch die Sterbeurkunde erhältlich (nicht beim Wohnsitzstandesamt).
DetailinformationenzuklappenUmwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.
DetailinformationenzuklappenFamilienbuch: Ausstellung
Das Familienbuch war ein Personenstandsbuch, das von Amts wegen nach jeder Eheschließung im Inland angelegt und beim Standesamt geführt wurde. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe. Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln, das in Besitz der Familie ist und eine Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Mit...
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