Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner

Vorspann

A n t r a g

auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises für gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Zeven als Gärtner, Steinmetz, Bestatter oder für andere Tätigkeiten.

Geschäftsführer/Gewerbebetreibender
Geschäftsführer/Gewerbebetreibender
Anschrift des Gewerbebetriebes
Anschrift des Gewerbebetriebes
für Rückfragen
Telefon*
für Rückfragen
Mobil
für Rückfragen
Bezeichnung der Tätigkeit Auswahl der Tätigkeit auf den Friedhöfen
Antragsteller des Handwerks haben ihre Eintragung in die Handwerksrolle, Antragsteller des handwerksähnlichen Gewerbes ihre Eintragung in das Verzeichnis gem. § 19 Handwerks-ordnung nachzuweisen und den Nachweis diesem Antrag beizufügen. Vorzulegen ist ebenfalls der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung.

Friedhofssatzung

Der Berechtigungsausweis wird Ihnen nach Genehmigung des Antrages  zugesandt.

Weitere Regelungen finden Sie im § 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof in der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Zeven.

Hier finden Sie die Friedhofssatzung der Samtgemeinde Zeven

Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder