Container im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzung

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Zeven
Herr N. Breden
Rathaus, Zimmer 121 // 1. OG
Am Markt 4
27404 Zeven
Telefon: 04281 716-165
Telefax: 04281 716-206
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Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Gebiete der Mitglieds­gemeinden

  •  Stadt Zeven mit den Ortsteilen Bademühlen, Badenstedt, Brauel, Brümmerhof, Brüttendorf, Oldendorf und Wistedt
  •  Gemeinde Elsdorf mit den Ortsteilen Ehestorf, Frankenbostel, Hatzte, Rüspel und Volkensen
  •  Gemeinde Gyhum mit den Ortsteilen Bockel, Hesedorf, Nartum und Wehldorf
  •  Gemeinde Heeslingen mit den Ortsteilen Boitzen, Freyersen, Meinstedt, Sassenholz, Steddorf, Weertzen, Wense und Wiersdorf

Wenn öffentlicher Straßenraum innerhalb dieses Gebietes für einen Privatzweck benutzt werden soll, hier durch Aufstellen eines Containers, ist in der Regel die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringende Unterlagen / Dokumente

Formloses Anschreiben unter Angabe:

  • des Verantwortlichen
  • des gewünschten Aufstellortes
  • der Containerfirma
  • des Aufstellungszeitraumes

Oder verwenden Sie den hinterlegten Vordruck.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Sondernutzung werden Gebühren berechnet.

Die Gebühr beträgt pro m² = 1,00 € wöchentlich.

Die Mindestgebühr liegt bei 20,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beantragen Sie die erforderliche Genehmigung rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor der Aufstellung des Containers.

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